Vogelzüchter sind Tierliebhaber
keine Tierquäler
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (TierschG) § 11b ist es verboten:
… Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, … erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Eine „Expertengruppe“ hat dazu ein Gutachten erstellt und bestimmte Tierarten/Tierrassen als „Qualzucht“ eingestuft.
Sie dürfen raten: Waren von dieser Expertengruppe Züchterverbände angehört worden?
Antwort: natürlich nicht!
Bei Kanarienvögeln fallen, nach dem Willen der Gutachter, unter den „Qualzuchtparagraphen“:
Sie können sicher sein, dass bei den Kanarienvögeln keine einzige Rasse oder Farbmutation „Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“
Alle diese Vögel haben Flügel und können fliegen, sie haben Beine und können damit auf Ästen sitzen und die Begattung durchführen, sie haben Federn und können damit ihren Wärmehaushalt regeln und ihr Gelege bebrüten.
Partnersuche, Balz, Nestbau, Eiablage, Brut und Jungenaufzucht sind Lebensvorgänge und Verhaltensweisen, die artgemäß und ungestört ablaufen müssen, um zu einem dauerhaften Zuchterfolg zu führen. Das ist bei allen Kanarienrassen gegenwärtig der Fall!
Richtig ist, dass es für die eine oder andere Rasse gewisse Haltungs- und Fütterungsbedingungen eingehalten werden müssen. Das ist jedoch bei all unseren Haustieren ebenfalls notwendig und zur Selbstverständlichkeit geworden.
Kanarienzüchter als Vogelliebhaber sind nicht daran interessiert, den ihn anvertrauten Pfleglingen Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen – ganz im Gegenteil! Sie sind daran interessiert, dass sich die von ihnen gehaltenen und gezüchteten Vögeln wohlfühlen. Eine „dauerhafte Entbehrungen bei der Befriedigung ererbter arttypischer Verhaltensbedürfnisse“ macht eine Kanarienzucht unmöglich!
Ein Käfig muss länger als hoch sein, damit die Vögel auch fliegen können.
Leider gibt es immer noch Hersteller und Händler, die vollkommen unzweckmäßige Käfige für Stubenvögel herstellen und verkaufen.
In solchen Käfigen können die Vögel nicht ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben. Die Käfigabmessung und die Ausstattung erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei.
Solche Käfige müssen verboten werden!
Behörden und Gesetzgeber schreiten allerdings nicht dagegen ein. Viel bequemer ist die strenge, teils überzogene, behördliche Reglementierung der organisierten – und damit bekannten – Vogelzüchter!