22. Dezember 2024

Merkblatt Grassittiche

Merkblatt Grassittiche

Die Grassittiche (Neophema) kommen ausschließlich auf dem australischen Festland und den küstennahen Inseln vor. Sie gehören zu den Plattschweifsittichen und erreichen nur eine Körperlänge zwischen 20 und 22 Zentimetern. Sie sind somit wenig größer als Wellensittiche.

Die Ornithologen unterscheiden heute zwei Untergattungen mit insgesamt sechs Arten.

Schmuck- und Feinsittich
Schmuck- und Feinsittich
Glanzsittich
Glanzsittich
Schönsittich
Schönsittich
Bourkesittich
Bourkesittich

Noch vor einiger Zeit wurde auch der Bourkesittich (Neopsephotus bourkii) zu den Grassittichen gerechnet. Heute bildet er eine eigene Gattung, da er nicht näher mit den eigentlichen Grassittichen verwandt ist. Trotzdem soll er hier mit behandelt werden, da er in Liebhaberkreisen immer noch als „Neopheme“ betrachtet wird.

Die Grassittiche und der Bourkesittich leben in den trockenen Savannen im Inneren Australiens. Auf der Suche nach Wasser und Futter streifen sie weit umher und bilden dabei Schwärme. Aber auch die Nähe von Siedlungen, Feldern und Plantagen werden nicht gescheut, ist doch das Nahrungsangebot dort vielfältiger und häufiger. Wenn nach Regenfällen das Nahrungsangebot üppiger ist, sondern sich die Paare etwas ab und schreiten zur Brut. Wie fast alle Papageienvögel beziehen sie dabei Baum- und andere geeignete Höhlen.

Bei Züchtern und Vogelliebhabern sind – neben dem Bourkesittich – nur der Fein-, Schmuck-, Schön- und Glanzsittich vertreten. Der Klippensittich bewohnt ein ganz spezielles Habitat und der Orange- oder Goldbauchsittich gehört zu den zu am meisten bedrohten Papageienarten der Welt, weshalb diese beiden Arten bei uns nicht anzutreffen sind.

Bei erwachsenen Vögeln ist das Geschlecht optisch unterscheidbar, bei Glanz- und Schönsittich deutlicher als bei Schmuck- und Feinsittich.

Da Australien 1960 ein generelles und striktes Ausfuhrverbot für alle Wildtiere verhängt hat, sind alle heutigen Bestände der Grassittiche ausnahmslos Nachzuchten in Menschenobhut. Im Laufe dieser vielen Generationen sind eine ganze Reihe von Farbmutationen und -kombinationen entstanden.

Haltung und Pflege

Die Grassittiche sind hervorragend als Stuben- und Volierenvogel geeignet. Sie sind nicht sehr groß, sie sind wesentlich leiser als andere Sittiche, sie werden zutraulich und manchmal handzahm und stellen keine erhöhten Ansprüche an ihre Nahrung.

Da all diese Arten zumindest zeitweise in einem Schwarm leben, ist eine Einzelhaltung strikt abzulehnen. Es müssen mindesten zwei Vögel, möglichst als Paar, zusammen untergebracht werden. Für zwei Vögel muss der Flugkäfig einen Rauminhalt von mindestens 0,25 m³ haben. Das entspricht einem Käfigmaß von etwa 1,0 x 0,5 x 0,5 m (Länge x Tiefe x Höhe). Ein täglicher Freiflug ist dann jedoch Voraussetzung für ihr Wohlbefinden. Deutlich besser geeignet sind Volieren von mindesten 2,0 m Länge und etwa 1,0 m Tiefe. Darin können die Vögel ständig untergebracht werden. Für jeden weiteren Besatz mit bis zu drei Vögeln muss die Grundfläche der Unterkunft um 25% vergrößert werden.

Sie können auch sehr gut in Außenvolieren untergebracht werden, benötigen aber ein frostfreies Schutzhaus, das sie jederzeit aufsuchen können.

Käfige und Volieren sollten an mindestens einer Seite einen Sichtschutz haben, damit die Vögel sich sicherer fühlen. Außenvolieren müssen an der Wetterseite mit einem Windschutz versehen werden. Das Volierengitter muss eine möglichst kleine Maschenweite haben, um das Eindringen von Mäusen zu verhindern. Auch ist eine doppelte Vergitterung – im Abstand von wenigstens 3 cm – ist vorteilhaft, da so Verletzungen durch Raubtiere vermindert werden, wenn die Vögel sich am Gitter festhalten.

In den Käfigen und Innenvolieren eignet sich als Bodenbelag grober Sand, der mit Vogelgrit versetzt ist. Saubere Sandkörner und Grit sind die Zähne der Vögel! Sand und Steinchen zerkleinern die Nahrung im Muskelmagen. Deshalb sollte der Sand eine körnige Struktur haben. Seesand oder ähnlich feiner Sand (leider im Handel oft als Vogelsand angeboten) eignet sich nicht! Wenn Sie alternativen Bodenbelag (Hobelspäne, Buchenholzgranulat, Papier o. ä.) verwenden wollen, müssen Sie Sand und Grit in einem separaten Näpfchen anbieten. Ein Stück Sepiaschale deckt den Mineralstoffbedarf des Käfigvogels und sollte ständig im Käfig angebracht sein.

Der Boden einer Außenvoliere kann entweder als Naturboden oder aus Sand, feinem Kies o. ä. bestehen. Wichtig ist, das eindringendes Regenwasser schnell abfließen kann und es bei Nässe nicht zu Schimmelbildung kommt. Vorteilhaft ist es, wenn der Bodenbelag auf einer mit Platten versehenen oder betonierten Fläche aufgebracht werden kann. Der von Zeit zu Zeit notwendige Austausch des Bodenbelages ist dann wesentlich einfacher.

Käfige und Volieren müssen mindestens drei Sitzstangen – möglichst Naturäste mit Rinde – in unterschiedlicher Stärke angebracht sein. Diese werden möglichst nur an einem Ende befestigt und nicht über Trink- und Futterbehälter angebracht.

Bei ständigem Aufenthalt der Vögel in Innenräumen muss für eine ausreichende künstliche Beleuchtung gesorgt werden. Diese muss aus flackerfreien Leuchtmitteln bestehen, die auch einen Anteil an UVA- und UVB-Strahlung abgeben. Die Leuchtdauer beträgt zwischen 9 Stunden im Winter und 14 Stunden im Sommer. Der Tag- und Nachtrhythmus lässt sich leicht durch Zeitschaltuhren steuern. In der Nacht sollte ein schwaches Orientierungslicht eingeschaltet werden.

Ernährung

Das Grundfutter besteht zu 90 bis 95% aus kohlehydratreichen Sämereien (verschiedene Hirsesorten, Glanz- oder Kanariensaat, Haferkerne, Buchweizen, Grassämereien). Einen sehr kleinen Anteil der Futtermischung bilden die fett- und ölreichen Samen (Sonnenblumen, Nigersaat, Kardi, Leinsamen, Hanf).

Es genügt nicht, Neophemen das ganze Jahr über mit diesen trockenen Sämereien zu füttern. Sie benötigen auch Grünpflanzen (z. B. Vogelmiere, Hühnerhirse, Beifuß, Ackermelde, halb- und ganz reife Grassamen) und auch Früchte und Gemüse (Apfel, Birne, Ebereschenbeeren, Möhre, Gurke usw.). Auch angekeimtes Körnerfutter wird gerne angenommen. Diese Futtermittel sollen regelmäßig, aber in Maßen angeboten werden.

Für die Jungenaufzucht und während der Mauser muss auch eiweißreiches Futter in Form von Ei- oder Aufzuchtfutter gereicht werden.

Wasserbehälter und Eifutternäpfe müssen täglich und Futterbehältnisse regelmäßig gereinigt werden, um Erkrankungen durch Krankheitserreger vorzubeugen.

Zucht

Für eine gelenkte Zucht und in Hinblick auf den Verwandtschaftsgrad sollte die Zucht in einzelnen Zuchtkäfigen erfolgen. Dort hat das Paar größtmögliche Ruhe und kann sich auf das Brutgeschäft konzentrieren. Die Größe des Zuchtkäfigs entspricht in etwa dem Flugkäfig (1,0 x 0,5 x 0,5 m).

Neophemen und der Bourkesittich schreiten unter günstigen Bedingungen relativ leicht zur Brut. Wie fast alle Papageien sind auch sie Höhlenbrüter und benötigen deshalb einen Nistkasten. Man sollte verschiedene Bauarten – kleine Naturstämme, Wellensittich-Nistkästen in Hoch- und/oder Querformat und auch Ablaufnistkästen – anbieten. Dorthinein legen sie im Abstand von zwei Tagen fünf bis sechs Eier, die vom Weibchen 20 Tage lang bebrütet werden.

Nistkästen
Nistkästen verschiedener Bauart

Am 7. bis 10. Tag werden die Nestlinge mit geschlossenen Ringen gekennzeichnet (Ring-Innendurchmesser 4,0 mm).

Die Jungen werden von beiden Eltern gefüttert und fliegen nach etwa 28 Tagen aus der Höhle aus. Auch dort werden sie, vornehmlich vom Männchen, noch weitere drei Wochen betreut und gefüttert. Die dann selbständig gewordenen Jungvögel können meist in der Voliere verbleiben. Nur wenn ein Elternteil die Jungen ständig vertreibt, müssen die Jungvögel in eine andere Unterkunft umziehen.

Nur wenn eine Unterbringung der Nachzucht und deren Abgabe an andere Vogelliebhaber gewährleistet ist, sollte man die Vögel zur Brut schreiten lassen.

Mehr als zwei Jahresbruten sollte den Vögeln nicht zugemutet werden, da es vor allem für das Weibchen eine anstrengende Zeit ist. Bruten lassen sich verhindern, indem man keinen Nistkasten anbietet.

Schutzstatus

Die hier aufgeführten Arten sind nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützt, müssen aber nicht der Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Trotzdem sollten die Vögel mit einem geschlossenen und registrierten Fußring versehen werden, da bei einer Abgabe an andere Personen über Verkaufsplattformen eine eindeutige Kennzeichnung des Vogels (nebst vollständige Angaben des Verkäufers) gefordert wird.

Eine eindeutige Kennzeichnung ist nur über Ringe der Vogelzuchtverbände (DKB, AZ, VZE) möglich. Um die Ringe zu bekommen, muss der Züchter in einem dieser Verbände Mitglied sein.

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